Erbrecht
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Och, manch Laie musste schon die volle Härte von Gesetz und Tricks bzgl. Erbschaft kennen lernen.
Ich würde nicht mit einem Erbe rechnen, solange es mir nicht WIRKLICH gehört.
Der "böse" Vater hat nicht nur die Möglichkeit der Ent-Erbung, was dann am Ende nur noch den mickrigen Pflicht-Teil einbringt, sondern könnte als Überlebender auch auf die Idee kommen, mit einer neuen Frau einiges anders zu machen. Notfalls sogar z.B. ein neues Haus über die neue Frau zu kaufen. Du, oder wer auch immer, guckt dann voll in die Röhre...
Und selbst wenn es zum normalen Erb-Fall kommt, dann hat die Proforma geheiratete Frau, gar nix davon, solange der Partner noch lebt... Und hat der Staat vorher die Hand aufgehalten, erst Recht nix...
"Schnell & Co." geht nicht oder nutzt nichts. Selbst Jahre später, sind die genauen Reihenfolgen entscheidend. Da gab es schon Fälle, wo nach Unfall erst der Eine und dann der Andere starb und sich dadurch klare Erb-Reihenfolgen völlig veränderten...
Und auch der spezialisierteste "Notar" kann manchmal total versagen und hat nur viel Geld gekostet....................................
Ich würde nicht mit einem Erbe rechnen, solange es mir nicht WIRKLICH gehört.
Der "böse" Vater hat nicht nur die Möglichkeit der Ent-Erbung, was dann am Ende nur noch den mickrigen Pflicht-Teil einbringt, sondern könnte als Überlebender auch auf die Idee kommen, mit einer neuen Frau einiges anders zu machen. Notfalls sogar z.B. ein neues Haus über die neue Frau zu kaufen. Du, oder wer auch immer, guckt dann voll in die Röhre...
Und selbst wenn es zum normalen Erb-Fall kommt, dann hat die Proforma geheiratete Frau, gar nix davon, solange der Partner noch lebt... Und hat der Staat vorher die Hand aufgehalten, erst Recht nix...
"Schnell & Co." geht nicht oder nutzt nichts. Selbst Jahre später, sind die genauen Reihenfolgen entscheidend. Da gab es schon Fälle, wo nach Unfall erst der Eine und dann der Andere starb und sich dadurch klare Erb-Reihenfolgen völlig veränderten...
Und auch der spezialisierteste "Notar" kann manchmal total versagen und hat nur viel Geld gekostet....................................
Erfahrung macht (meistens) klüger...
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- Administrator
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Erstmal, Ja lass dich beraten.
Was Sylvi geschrieben hat kommt auch hin. Der mann müsste es ausschlagen und die Ehefrau annehmen.
Pappa Staat schlägt auf jeden fall mit der Erbschaftssteuer zu.
Wenn die Mutter will das das Haus dem Sohn zufällt kann sich in ihrem Testament ihrem Sohn ihren Teil vom Haus vererben (abzüglich der Pflichtteile der anderen???.
Ich kenne ein Beispiel: Vater stirbt -> gesetzliche Erbfolge -> 1/2 Ehefrau und die andere Hälfte wurde auf die 2 Kinder aufgeteilt je 1/4.
Was nicht geteilt werden konnte wurde zu einer Erbengemeinschaft mit entsprechenden Anteilen
Mfg.
Was Sylvi geschrieben hat kommt auch hin. Der mann müsste es ausschlagen und die Ehefrau annehmen.
Pappa Staat schlägt auf jeden fall mit der Erbschaftssteuer zu.
Wenn die Mutter will das das Haus dem Sohn zufällt kann sich in ihrem Testament ihrem Sohn ihren Teil vom Haus vererben (abzüglich der Pflichtteile der anderen???.
Ich kenne ein Beispiel: Vater stirbt -> gesetzliche Erbfolge -> 1/2 Ehefrau und die andere Hälfte wurde auf die 2 Kinder aufgeteilt je 1/4.
Was nicht geteilt werden konnte wurde zu einer Erbengemeinschaft mit entsprechenden Anteilen
Mfg.
Was wir in dieser Welt brauchen sind ein paar Verrückte mehr, denn seht wohin uns die Normalen gebracht haben. "George Bernard Shaw"
Glaubt an morgen und pflanzt einen Baum.
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- Tunnelmensch
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@Silvi
Es ist nicht ausgeschlossen das der Vater 7 Jahre lebt, aber nicht davon auszugehen. Bisher ist noch jede Generation mit Anfang 80 gestorben.
Wieso Quatsch? Hast du verstanden worum es geht? Wieso Scheidung?
@Individualist
Der Mann überlegt bei früherem Tod der Mutter, seinen Vater auf den Pflichtteil zu verklagen.
@Morfeus
Außer dem Vater gäbe es keine Pflichtteile mehr. Die Mutter müßte dann der Schwiegertochter vererben!
Es ist nicht ausgeschlossen das der Vater 7 Jahre lebt, aber nicht davon auszugehen. Bisher ist noch jede Generation mit Anfang 80 gestorben.
..der erbe heiratet und schlägt die erbschaft aus..und die frau erbt ein anteil nach der scheidung...was für quatsch soll das ein?
Wieso Quatsch? Hast du verstanden worum es geht? Wieso Scheidung?
@Individualist
Der "böse" Vater hat nicht nur die Möglichkeit der Ent-Erbung, was dann am Ende nur noch den mickrigen Pflicht-Teil einbringt, sondern könnte als Überlebender auch auf die Idee kommen, mit einer neuen Frau einiges anders zu machen. Notfalls sogar z.B. ein neues Haus über die neue Frau zu kaufen.
Der Mann überlegt bei früherem Tod der Mutter, seinen Vater auf den Pflichtteil zu verklagen.
Sehe ich nicht so! Der Mann hat das Recht, das Erbe auszuschlagen. Meiner Meinung müßte dann auch der Staat leer ausgehen.Und selbst wenn es zum normalen Erb-Fall kommt, dann hat die Proforma geheiratete Frau, gar nix davon, solange der Partner noch lebt... Und hat der Staat vorher die Hand aufgehalten, erst Recht nix...
@Morfeus
So sehe ich das!Der mann müsste es ausschlagen und die Ehefrau annehmen.
Wenn die Mutter will das das Haus dem Sohn zufällt kann sich in ihrem Testament ihrem Sohn ihren Teil vom Haus vererben (abzüglich der Pflichtteile der anderen???.
Außer dem Vater gäbe es keine Pflichtteile mehr. Die Mutter müßte dann der Schwiegertochter vererben!
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"Sonne, Freiheit und eine kleine Blume muß man haben!"
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@megalitiker
in deinem dritte person-verklausulierungsversuch.....
hast die sachlage so verdreht dargestellt, das kein mensch wirklich voll versteht..was du letztendlich willst...
dafür fütterst und mit völlig unnnötigen details.
dann schreibst "mann"...dann "vater" und dann Wieder "mann", wobei diesmal der "mann" der vater ist...und der könnte heiraten aber nicht der insolvenz-mann..solch ein durcheinander
das ganze hättest in 3 einfache sätze darlegen können
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in deinem dritte person-verklausulierungsversuch.....

hast die sachlage so verdreht dargestellt, das kein mensch wirklich voll versteht..was du letztendlich willst...

dafür fütterst und mit völlig unnnötigen details.
dann schreibst "mann"...dann "vater" und dann Wieder "mann", wobei diesmal der "mann" der vater ist...und der könnte heiraten aber nicht der insolvenz-mann..solch ein durcheinander
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Nature Doesn't Need People!
Mit dem Bewusstwerden der eigenen Sterblichkeit steigt die Wertschätzung der eigenen Lebenszeit.
http://schwarwel-karikatur.com/wp-conte ... warwel.jpg
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- Tunnelmensch
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@Silvi
Ich habe den Eindruck, die anderen haben es verstanden. Mit Mann ist immer der Sohn gemeint.
Dieser geht in Insolvenz und sein Vater will ihm das Haus vererben, wohlwissend, das er es verliert.
Um das zu verhindern will der Sohn pro Forma heiraten, das Erbe ausschlagen und hofft das es seine Frau erben kann.
Ich habe den Eindruck, die anderen haben es verstanden. Mit Mann ist immer der Sohn gemeint.
Dieser geht in Insolvenz und sein Vater will ihm das Haus vererben, wohlwissend, das er es verliert.
Um das zu verhindern will der Sohn pro Forma heiraten, das Erbe ausschlagen und hofft das es seine Frau erben kann.
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"Sonne, Freiheit und eine kleine Blume muß man haben!"
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Megalitiker hat geschrieben:@Silvi
Ich habe den Eindruck, die anderen haben es verstanden. Mit Mann ist immer der Sohn gemeint.
Dieser geht in Insolvenz und sein Vater will ihm das Haus vererben, wohlwissend, das er es verliert.
Um das zu verhindern will der Sohn pro Forma heiraten, das Erbe ausschlagen und hofft das es seine Frau erben kann.
nein, die andere haben es auch nicht alle verstanden, das sieht man an den antworten
wie dem auch sei und bereits gesagt
Schwiegertochter zählt nicht zu gesetzlichen Erben

eine schwiegertochter kann nur erben, wenn es aus der ehe kinder gibt..der mann stirbt und die kinder auch...dann ist sie erbin, weil die kinder erben des großvaters waren und sie beerbt die kinder.
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Und genau an diesen Antworten sehe ich DAS sie es verstanden haben, denn es war alles zum Thema. Übrigens bist du der einzige der sich ein wenig kryptisch ausdrückt, zB. "unnötige Details". Ich hab die Sachlage geschildert und bin auf Antworten eingegangen.nein, die andere haben es auch nicht alle verstanden, das sieht man an den antworten
Das ist mir ganz neu und nur schwer glaubhaft das Cousin und Cousine in der Erbfolge vor dem Ehepartner stehen.Schwiegertochter zählt nicht zu gesetzlichen Erben Pfeil
Aber im Endeffekt wird das ein Anwalt klären.
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Peperoni hat geschrieben:Wat?
Das heißt dann also, wenn da Eheleute sind, und die Mutter der Ehe-Frau überlebt diese und stirbt aber später, so dass der Ehe Mann noch lebt, erbt dieser null komma nix?![]()
![]()
Entweder das, oder ich hab gerade zu tief ins Glas geschaut, kann auch sein....
erbschaft ist eine blutsverbindung,.
was hat der schwiegersohn mit der schwiegermutter zu tun, gar nix
ohne blutslinie keine erbschaft...
es muss eben irgendwo etwas von der richtigen dna schlummern, sonst gibt es kein erbe...deshhalb heißt es auch erbkrankheit....

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Peperoni, wenn der Mutter das Haus gehört, dann erbt der Ehemann nichts, wohl aber die Kinder, außer es gäbe keine weiteren Erben. Aber wenn der Mutter und nicht der Tochter das Haus gehörte, steht wohl immer noch der Staat vor dem Mann. So hab ich`s verstanden.
Allerdings müßte man das per Testament regeln können.
In meinem Fall -es hat wohl jeder verstanden, das es um mich geht- ist es aber komplizierter, weil ich das Erbe ja ablehnen wollte. Da kommen wohl Cousine und Cousin noch vor meiner Frau. Es sei denn wiederum wir hätten Kinder oder aber ich würde ihren Sohn adoptieren, was ich als Risiko betrachte.
Allerdings müßte man das per Testament regeln können.
In meinem Fall -es hat wohl jeder verstanden, das es um mich geht- ist es aber komplizierter, weil ich das Erbe ja ablehnen wollte. Da kommen wohl Cousine und Cousin noch vor meiner Frau. Es sei denn wiederum wir hätten Kinder oder aber ich würde ihren Sohn adoptieren, was ich als Risiko betrachte.
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Peperoni hat geschrieben:Aber so ganz ist das ja auch nicht immer, sonst könnte man ja auch nix einen Verein "vererben"
das ist kein vererben sondern vermachten per testament
Aber wie sieht das denn mit einen gemeinen Kind aus, da ist die DNA ja wieder drin?
Megalitiker, es gibt Arbeit.
ja ein enkelsohn kann es erben wenn der sohn das erbe ausschlägt....aber dann wird das Vormundschaftsgericht zum verwalter der erbschaft für den enkelsohn bis zu dessen volljährigkeit.
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Danke, hier lernt man wirklich fürs Leben.
(auch wenn ichs wohl leider nie brauchen werde)
Aber man kann das natürlich auch noch anders angehen:
Ein schönes Plüschschäfchen mit einer Schachtel Pralinen und der Aufschrift "knudell knuddel". "Nimm das Leben nicht so schwer, hier kommt der Hustinettenbär".
Na, keine Aussicht auf Erfolg?
:sorry:

Aber man kann das natürlich auch noch anders angehen:
Ein schönes Plüschschäfchen mit einer Schachtel Pralinen und der Aufschrift "knudell knuddel". "Nimm das Leben nicht so schwer, hier kommt der Hustinettenbär".
Na, keine Aussicht auf Erfolg?
