m0rph3us hat geschrieben:Aber Staatsbürger bleibt man trotzdem.
Stimmt, das sind diejenigen, die für das was der "Staat" oder die "Verwaltung des Staates" verzapft geradestehen müssen. Deswegen ja "...Bürger".
Man kann aber auch Staatsangehöriger sein, so wie meine Wenigkeit, mit freundlicher Bestätigung der Verwaltung.


Gruß Frank