Dringend!
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Ich denke du glaubst nicht an den Staat und dessen Rechtssystem?
Antwort auf deine Frage: Nein du kannst nicht belangt werden. Andersherum hast du auch keinen 100%igen Anspruch wenn jemand anders einen Vertrag eher unterschreibt.
Es ist aber fair schnellstmöglich Bescheid zu geben das du sie nicht nimmst, sobald du das weißt.
Mfg
Antwort auf deine Frage: Nein du kannst nicht belangt werden. Andersherum hast du auch keinen 100%igen Anspruch wenn jemand anders einen Vertrag eher unterschreibt.
Es ist aber fair schnellstmöglich Bescheid zu geben das du sie nicht nimmst, sobald du das weißt.
Mfg
Was wir in dieser Welt brauchen sind ein paar Verrückte mehr, denn seht wohin uns die Normalen gebracht haben. "George Bernard Shaw"
Glaubt an morgen und pflanzt einen Baum.
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- Tunnelmensch
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Noch mal im Detail. Mega hat recht, das du in dem Moment wo du "ja" gesagt hast, bist du einen Vertrag eingegangen.
Wenn kein Zeuge dabei war ist der Nachweis schwierig und du kannst da recht einfach raus. Du weißt halt von nix und kannst auch nicht belangt werden. Aussage gegen Aussage.
Ein wiederrufsrecht gibt es bei mündlichen direkt abgeschlossenen verträgen zwar nicht, aber wenn du wieder absagst, du nicht in der Wohnung gewohnt hast (keine Leistung bekommen) und der Vermieter keinen Schaden (im Sinne von ein abgesagter weiterer Interessent) hat, solltest du aus dem Vertrag auch ohne Probleme kommen.
Es gilt immer die nachweispflicht und wegen einer möglichen entgangenen Monatsmiete wird dich eher keiner verklagen.
Recht und Realität sind 2 Paar Schuhe. Mfg
Wenn kein Zeuge dabei war ist der Nachweis schwierig und du kannst da recht einfach raus. Du weißt halt von nix und kannst auch nicht belangt werden. Aussage gegen Aussage.
Ein wiederrufsrecht gibt es bei mündlichen direkt abgeschlossenen verträgen zwar nicht, aber wenn du wieder absagst, du nicht in der Wohnung gewohnt hast (keine Leistung bekommen) und der Vermieter keinen Schaden (im Sinne von ein abgesagter weiterer Interessent) hat, solltest du aus dem Vertrag auch ohne Probleme kommen.
Es gilt immer die nachweispflicht und wegen einer möglichen entgangenen Monatsmiete wird dich eher keiner verklagen.
Recht und Realität sind 2 Paar Schuhe. Mfg
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