
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte ... -zu-wohnen
Wäre es erstrebenswert, wenn jeder Erdenbewohner wohnen könnte, wo er möchte? Welche Folgen hätte so eine völlige Freiheit?
Megalitiker hat geschrieben:Kann sein, das die Sozialsysteme der westlichen Laender zusammen brechen wuerden.
Es wuerde aber auch yPlatz fuer Aussteiger in den Drittweltlaendern geschaffen.
Menschlicher waere es die Visumspflicht abzuschaffen.
Das wuerde auch zu mehr Gerechtigkeit fuehren, da der Buerger eher zur Rebellion bereit waere.
Religion sollte in den Privatbereich verbannt werden. Also wer predigt oder Korane verteilt macht sich strafbar.
Und drittens sollten Straftaeter gnadenlos verurteilt werden. So koennte es funktionieren eine schoene multiethnische Gesellschaft aufzubauen.
Frosch hat geschrieben:Das Existenzminimum zu sichern ist Inhalt der Verfassung, daher wäre eine Abschaffung verfassungswidrig. Und wo wir schon bei dem Thema sind:
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
Peperoni hat geschrieben:Das ist für mich aber kein Argument, für etwas anderes zu sein als das was man richtig hält
Frosch hat geschrieben:Peperoni hat geschrieben:Das ist für mich aber kein Argument, für etwas anderes zu sein als das was man richtig hält
Es ist einfach ein Hinweis, daß der Boden der derzeitigen Verfassung verlassen wird. Und das ist schon relevant, wenn es um Gedankenspiele geht, was vielleicht geschieht wenn ... ?