Gemeinschaftsleben: Etwas per Vertrag regeln oder nicht?

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silvi73
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Beitrag von silvi73 »

Frosch hat geschrieben:Nach dem was ich bei anderen Projekten mitbekomme geht das Modell erstaunlich oft schief. Das kann dann darin enden, daß man das gemeinsame Objekt in Eigentumswohnungen aufteilen läßt und die Idee erlischt.


na und...man ist ja immernoch ausgestiegen und in der gemeinschaft...man muss nicht gleich miteinander schlafen :lol:

eine bessere und nervenschonendste variante als diese gibt es trotzdem nicht :P
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Frosch
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Beitrag von Frosch »

silvi73 hat geschrieben:eine bessere und nervenschonendste variante als diese gibt es trotzdem nicht :P

Das ist eindeutig nicht mein Eindruck. Es gibt viele Beispiele dafür, daß manche sich dann auch Einlagen anderer ergaunert hatten. Wenn es um Vermögenswerte geht, trägt das nicht unbedingt zur Entspannung bei. Wichtig ist, die Ideale am Leben zu erhalten. Was ist aus Oranienburg-Eden heute geworden? Sobald man Eigentumsteile schafft öffnet man die Türen dafür, daß irgendwelche Leute dann diese Teile kaufen, die mit der Idee gar nichts am Hut haben.
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silvi73
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Beitrag von silvi73 »

Frosch hat geschrieben:
silvi73 hat geschrieben:eine bessere und nervenschonendste variante als diese gibt es trotzdem nicht :P

Das ist eindeutig nicht mein Eindruck. Es gibt viele Beispiele dafür, daß manche sich dann auch Einlagen anderer ergaunert hatten. Wenn es um Vermögenswerte geht, trägt das nicht unbedingt zur Entspannung bei. Wichtig ist, die Ideale am Leben zu erhalten. Was ist aus Magdeburg-Eden heute geworden? Sobald man Eigentumsteile schafft öffnet man die Türen dafür, daß irgendwelche Leute dann diese Teile kaufen, die mit der Idee gar nichts am Hut haben.


mumpitz, man kann alles vorher blockieren, wer geht wird ausbezahlt

.
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Beitrag von Frosch »

silvi73 hat geschrieben:mumpitz

Nein.
man kann alles vorher blockieren, wer geht wird ausbezahlt

Es gibt viele verschiedene Modelle, die versuchen das Problem auf die eine oder andere Weise zu lösen. Manche legen fest, daß Leuten beim Verlassen eine bestimmte Summe als Neustarthilfe ausbezahlt wird, egal wieviel wer eingebracht hatte. Wenn man vereinbart, daß eingebrachtes Kapital beim Ausstieg voll ausgezahlt wird geht die ganze Gemeinschaft vielleicht deswegen pleite, denn dann braucht es frisches Geld.
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Beitrag von silvi73 »

Frosch hat geschrieben:[Wenn man vereinbart, daß eingebrachtes Kapital beim Ausstieg voll ausgezahlt wird geht die ganze Gemeinschaft vielleicht deswegen pleite, denn dann braucht es frisches Geld.


wird ja nicht sofort und auch in in einem stück ausbezahlt, sondern in 12 raten über 12 monate

auch in einer normalen deutschen genossenschaft mit 10.000 wohungen bestand werden die anteile nicht sofort ausbezahlt sondern nach einer wartezeit



die bedinungen stehen noch vor der einzahlung fest...wer damit nicht einverstanden ist...hat auch nix darin verloren...und kannst sich selber was suchen

man kann alles vorher regeln wie und was...wer einzahlt gibt sein einverstädniss

aber das ist alles nebensächlich...das ist wie das fell des bären zu verkaufen noch bevor man überhaupt einen bären gesehen hat.... :lol:


also noch mus man sich damit nicht den kopf zerbrechen...man hat weder das objekt noch die leute
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Beitrag von Peperoni »

Frosch hat geschrieben:Soweit ich es sehe, ist Zufriedenheit eine eigene Kompetenz jedes Menschen, die er sich letztlich nur selbst erschließen kann.


Jo, das würde ich uneingeschränkt unterschreiben.
Ich selbst hab da lieber einfache Verhältnisse, die Menschen kommunizieren sich heute zu tode.
Es soll einfach jeder sagen was er will und fertig. Entweder es klappt dann oder nicht... Verträge sind zur Sicherheit bestimmt gut, also solche die auch vorm Staat bestannt haben aber ansonsten ist das alles unnötig. Ein Vertrag und Regeln haben in meinen Augen nur einen Sinn, wenn da auch eine Gewalt und Macht hinter steht dies dann durchsetzt, ansonsten kann man es sich sparen. Bringt dann halt Sicherheit rein, wenns so ist, aber ich glaub zwischenmenschlich ist es eher wurst.

LG
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Beitrag von Frosch »

silvi73 hat geschrieben:wird ja nicht sofort und auch in in einem stück ausbezahlt, sondern in 12 raten über 12 monate

auch in einer normalen deutschen genossenschaft mit 10.000 wohungen bestand werden die anteile nicht sofort ausbezahlt sondern nach einer wartezeit

Das ändert nicht an der grundsätzlichen Tatsache, daß dann frisches Geld aufgetan werden muß. Es sei denn man vereinbart, daß nur etwas ausgezahlt wird, wenn was vorhanden ist. Was wieder neue Hebel für Mißbrauch schaffen würde.
aber das ist alles nebensächlich...das ist wie das fell des bären zu verkaufen noch bevor man überhaupt einen bären gesehen hat.... :lol:

Bist du sicher, daß du das im richtigen Thema antwortest?
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Beitrag von silvi73 »

Frosch hat geschrieben:Das ändert nicht an der grundsätzlichen Tatsache, daß dann frisches Geld aufgetan werden muß. Es sei denn man vereinbart, daß nur etwas ausgezahlt wird, wenn was vorhanden ist. Was wieder neue Hebel für Mißbrauch schaffen würde.


es gibt immer sichere konstrukte

Bist du sicher, daß du das im richtigen Thema antwortest?


seltsame antworten gibst du oder du verstehst mich nicht :arrow:
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Beitrag von Frosch »

silvi73 hat geschrieben:es gibt immer sichere konstrukte

Dann sollten wir das vielleicht vertiefen. Mein Stand ist, daß immer Menschen handeln, auch bei der konkreten (Nicht)Umsetzung von vorhandenen Regeln. Und daß deren Verhalten und Integrität sicher vorherzusagen unmöglich ist.
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Beitrag von silvi73 »

das ist so umfangreich

da brauchst du einen anwalt für Genossenschafts-, Immobilien und Grundstücksrecht

und mindestens 3 leute mit etwas kohle
.
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Beitrag von Frosch »

Klauseln sind wohl der kleinere Teil des vorliegenden Problems.
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Jana
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Beitrag von Jana »

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Lago
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Beitrag von Lago »

Ich finde, eine schriftliche Vereinbarung über ein paar wesentliche Grundregeln eines ernsthaft gemeinsam bertriebenen Projekts kann durchaus nützlich sein.
In schwierigen Konfliktsituationen kann sich darauf bezogen werden und die Vereinbarung kann ev. bei der Konfliktentspannung helfen.

Das wird nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller helfen, aber es kann z.B. bei dem Erinnern daran helfen, warum sich die Beteiligten mal zusammen gefunden haben.

Genau darüber, warum und wie man sich zusammentut, sollte man sich beizeiten, also bevor und während man es tut, gründliche Gedanken machen und das mit den anderen Zusammenmachenden klar und offen kommunizieren. Wenn Leute sich dann wirklich in wesentlichen Punkten als kompatibel miteinander ansehen und was zusammen machen wollen, dann kann man doch einige Themen, die man sich miteinander erarbeitet hat auch schriftlich fixieren.

Freilich, Probleme - auch heftigerer Art kann man so natürlich nicht sicher verhindern, aber schaden wird es vermutlich eher nicht, wenn man sich darauf einigt z.B. auch in einem späteren Konfliktfall eine zu Projektbeginn schriftlich fixierte Vereinbarung anerkennen zu wollen.

Wichtig dürfte vor allem sein, dass die Leute wirklich zusammen passen und das alle eingermassen genau wissen, was sie wollen und was sie können und was nicht.
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Zwerchfell

Beitrag von Zwerchfell »

gelöscht
Zuletzt geändert von Zwerchfell am So 13. Mär 2016, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Lago »

Jana hat geschrieben:Ich hatte mein Sparda-Bankkonto gekündigt zum Jahresende und war davon ausgegangen, dass ich meine Anteile dann geich zurückbekomme.
Pustekuchen. Ich bekam einen Schriebs (hab ihn jetzt nicht griffbereit) in dem stand sinngemäß, dass ich irgendwann die Genossenschaftanteile zurückbekomme, es aber im worst case auch sein kann "gemäß" Satzung, dass ich nicht den vollen Teil oder aber gar nichts zurückbekomme.

Tja, man kann einen großen Teil seiner Zeit heutzutage auch damit verbringen, romanlange AGB´s oder Satzungen zu studieren um irgendwie "sicher" zu sein; aber auch das einfache "Durchlesen" reicht meist nicht, wenn man nicht Jurist bzw. rechtskundig im Fach ist.
jana


Das was du da beschreibst, ist halb so wild, glaube ich. Das ist Standard Wohnungsgenossenschaftspraxis. Das steht vermutlich auch in der Satzung so, die du irgendwann mit deiner Unterschrift anerkannt hast. Tatsächlich unterscheiden sich Wohnungsgenossenschaften in einigen Angelegenheiten von einem Unternehmen, das rein Profit orientiert agieren kann. Deine Anteile unterstützen in den 2 Jahren Wartezeit bis zur Auszahlung an dich die Wohnungsgenossenschaft, die ev. auch bei euch im Ort eher einer der günstigereren Anbieterinnen von Wohnungen sein dürfte.

oh :shock: ich seh gerade, es geht bei dir um die Bank :twisted:

ändert aber auch nicht viel, das mit dem "vielleicht gibts nicht alles zurück" in dem Schrieb von der Bank ist vermutlich nur eine Formalie.

Aber dass Geld, welches mensch zur Bank gibt auch "verschwinden" kann, ist doch allgemeine Erkenntnis, oder?
Zuletzt geändert von Lago am Mi 20. Jan 2016, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
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