In jedem fremden Land, muss ich mich an deren Gesetze halten, wenn nicht, dann Gnade Gott. So erwarte ich es auch hier. Wer hier leben möchte, der muss sich den Gegebenheiten anpassen, wenn nicht, muss er gehen.
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In jedem fremden Land, muss ich mich an deren Gesetze halten, wenn nicht, dann Gnade Gott. So erwarte ich es auch hier. Wer hier leben möchte, der muss sich den Gegebenheiten anpassen, wenn nicht, muss er gehen.
naja ich hab mich bei alternativen Medien erkundigt. Sie alle sagen, dass Pegida eine von Regierung organisierte Bewegung ist um die Menschen von den tatsächlichen politischen Problemen abzulenken und um das Volk zu spalten. Die Gegendemo wurde von der Regierung auch organisiert. Beide Anführer der beiden Bewegungen sind vorbestraft. Um eine Marionette zu finden ist Gefängnis wohl der beste Ort.
Das erklärt auch, warum die Pegida Aufmerksamkeit von den Mainstreammedien bekommt.
Ein FB-User hat die Flashmobs in Ägypten ins Spiel gebracht. Wäre durchaus denkbar.Was man der Aussage zugute halten kann ist, dass es in vielen Großstädten ähnlich ablief. Eine gewisse Form der Absprache könnte es also gegeben haben. Wäre auf jedem Fall eine ganz neue Form des Terrorismus.
Aber gerade bei Impfungen verstehe ich gar keinen Spaß!
Krankheiten wurden in unseren Breiten durch sie fast ausgerottet, wie kann man nur im Geringsten daran zweifeln?!
Ein Quacksalber aus England verbreitet Lügen über Nebenwirkungen wie Autismus, verliert sogar einen Prozess dazu und TROTZDEM glauben Menschen immernoch dran...genauso dämlich, wie an Chemtrails zu glauben....
Belebtes Wasser, auch als levitiertes, vitalisiertes, informiertes oder Granderwasser bezeichnet, ist Wasser, das laut der Behauptung seiner Hersteller und Vermarkter auf verschiedene Weisen behandelt wurde und dadurch für etliche Einsatzzwecke verbessert wurde. Hinweise auf tatsächliche Veränderungen des Wassers gibt es nicht.[1]
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Wasser gilt auch in Deutschland als Lebensmittel und darf nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden